Verkaufsverbot für Silvester-Feuerwerk bleibt bestehen
Berlin (jur). Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg in Berlin hat das bundesweite Verkaufsverbot für Silvester-Böller bestätigt. Zur Begründung seiner Beschlüsse vom Dienstagabend, 28. Dezember 2021, verwies es auf das Ziel, die pandemiebedingt ohnehin besonders geforderten Krankenhäuser nicht weiter zu belasten (Az.: 6 S 59/21 und 60/21 u. 61/21). Gegen das Verbot hatten sich Hersteller, Händler und Käufer von Silvester-Feuerwerk gewandt. Das OVG Berlin betonte nun, dass ...
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