Ältere Mitgliedschaft begründet Facebook-Nutzung unter Pseudonym

Karlsruhe (jur). Facebook-Nutzer mit einer älteren Mitgliedschaft dürfen das soziale Netzwerk unter Pseudonym nutzen. Dies gilt zumindest für Personen, die noch vor Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018, Mitglied bei Facebook wurden, urteilte am Donnerstag, 27. Januar 2022, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: III ZR 3/21 und III ZR 4/21). Nach dem damals noch geltenden Telemediengesetz und der EU-Datenschutzrichtline sei die von Facebook in seinen ...

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