Auch medizinisch angezeigte Nahrungsergänzung keine Kassenleistung
Celle (jur). Die gesetzlichen Krankenkassen müssen Nahrungsergänzungsmittel meist auch dann nicht bezahlen, wenn das Mittel im Einzelfall medizinisch indiziert ist. Weder ein hoher Preis noch eine besondere persönliche Bedarfslage machen ein Nahrungsergänzungsmittel zum Arzneimittel, wie das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in Celle in einem am Montag, 3. Januar 2022, bekanntgegebenen Urteil zum Enzym Diaminoxidase entschieden (Az.: L 16 KR 113/21). Es wies damit eine 50-jähr ...
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