Autohändler für verwendete Autoherstellerwerbung verantwortlich
Osnabrück (jur). Autohändler sollten bei der Verwendung der Werbung eines Autoherstellers schon genau hinsehen. Denn verwenden sie diese auf ihrer eigenen Internetseite, ohne dass dabei klar über den offiziellen Kraftstoffverbrauch oder die CO2-Emissionen des beworbenen Autos informiert wird, muss jeder Händler mit einer Unterlassungsklage rechnen, entschied das Landgericht Osnabrück in einem am Mittwoch, 5. Januar 2022, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 13 O 230/21). Die Osnabrücker Richter h ...
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