Autovermieter haften für Unfallfolgen wegen Mängeln am Fahrzeug

Frankfurt/Main (jur). Autovermieter haften für Unfallfolgen wegen Mängeln am Fahrzeug. Ein Haftungsausschluss im Mietvertrag greift dann nicht, wie das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Montag, 24. Januar 2022, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 2 U 28/21). Danach gilt die Haftung des Vermieters verschuldensunabhängig auch dann, wenn der Hersteller für den Mangel verantwortlich ist. Für eine Dienstreise von Frankfurt am Main nach Berlin hatte die Klägerin im Herbs ...

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