BaFin haftet bei Fehlern nicht gegenüber privaten Anlegern
Frankfurt/Main (jur). Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) haftet bei Fehlern nicht gegenüber privaten Anlegern. Das hat am Mittwoch, 19. Januar 2022, das Landgericht Frankfurt am Main zum Wirecard-Skandal entschieden (Az.: 2-04 O 65/21, 2-04 O 531/20, 2-04 O 561/20 und 2-04 O 563/20). Es wies damit Schadenersatzklagen von Aktionären der Wirecard AG ab. Im Zuge des Skandals um den Finanzdienstleister hatten sie Verluste zwischen jeweils 3.000 und 60.000 Euro erlitten. ...
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