Bei gefälschter Identität geht Niederlassungserlaubnis verloren

Schleswig (jur). Legen Ausländer im Asylverfahren gefälschte Geburtsurkunden vor, kann diese Täuschung auch nach 23 Jahren noch gravierende Auswirkungen haben. Wurde wegen der gefälschten Identität der asylrechtliche Schutzstatus bestandskräftig zurückgenommen, geht die ursprünglich erteilte Niederlassungserlaubnis ebenfalls verloren, entschied das Verwaltungsgericht Schleswig in zwei Beschlüssen vom Montag, 24. Januar 2022 (Az.: 1 B 10002/21 und 1 B 10003/21). Auch eine damit einhergeh ...

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