Gerichtlicher Titel auf Weiterbeschäftigung nach Kündigung bindend

Erfurt (jur). Haben Arbeitnehmer nach einer Kündigung einen Gerichtstitel auf vorläufige Weiterbeschäftigung erstritten, können sie voll auf diesem Anspruch bestehen. Auf ein „Prozessarbeitsverhältnis“ für die Zeit bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzprozesses müssen sie sich nicht einlassen, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Donnerstag, 30. Dezember 2021, veröffentlichten Urteil (Az.: 5 AZR 205/21). Im Streitfall hatte ein Arbeitgebe ...

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