Gewerbliche Fotoauftragsarbeiten können Kunst sein
Mainz (jur). Ein Werbe-Fotograf wird wegen hergestellter gewerblicher Auftragsarbeiten nicht automatisch zum Handwerker, der sich bei der Handwerkskammer registrieren lassen muss. Gehen die im Auftrag von Geschäftskunden erstellten Foto-Arbeiten auf ein „eigenschöpferisches gestalterisches Schaffen“ und auf eine künstlerische Gestaltungshöhe zurück, handelt es sich um eine freiberufliche Tätigkeit, für die eine Eintragung in der Handwerksdatenbank nicht erforderlich ist, wie das Verwa ...
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