Händler dürfen Corona-Folgen nicht pauschal auf Vermieter abwälzen

Karlsruhe (jur). Einzelhändler dürfen wegen einer während der Corona-Pandemie behördlich angeordneten Ladenschließung nicht die Mietzahlung einstellen oder pauschal die Miete um die Hälfte kürzen. Allerdings ist eine Kürzung der Miete im Einzelfall wegen einer „Störung der Geschäftsgrundlage“ durchaus möglich, vorausgesetzt, die wirtschaftlichen Auswirkungen sind für den Mieter unzumutbar hoch, urteilte am Mittwoch, 12. Januar 2022, der Bundesgerichtshof (BGH) (A.: XII ZR 8/21). ...

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