Jobcenter muss konkret und verständlich zu Mitwirkung auffordern

München (jur). Langfristig erkrankte Hartz-IV-Bezieher müssen zur Prüfung ihrer Erwerbsfähigkeit Arzttermine wahrnehmen. Kommen sie dieser Mitwirkungspflicht wiederholt nicht nach, muss das Jobcenter aber konkret und verständlich auf die Folgen hinweisen und darf nicht einfach die Hartz-IV-Leistung ohne besondere Begründung ganz streichen, stellte das Bayerische Landessozialgericht (LSG) in München in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 6. Mai 2021 klar (Az.: L 16 AS 652/20). Im ...

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