Kein Schmerzensgeld nach Angriff bei Schuldunfähigkeit
Koblenz (jur). Justizvollzugsbeamte gehen bei einem gewalttätigen Übergriff eines mittellosen und schuldunfähigen Mannes bei Schmerzensgeldzahlungen leer aus. Auch das Land muss bei Schuldunfähigkeit des psychisch kranken Täters nicht im Rahmen seiner Fürsorgepflicht für das Schmerzensgeld einspringen, entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem am Montag, 24. Januar 2022, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 5 K 707/21.KO). Im konkreten Fall wurde der Kläger, ein Landesbeamter in einer ...
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