Klage wegen verweigerter Torte mit Schwulen-Slogan gescheitert

Straßburg (jur). Weigert sich eine Bäckerei eine Torte mit der Aufschrift „Support Gay Marriage“ zu backen, sollte der Kunde für eine gerichtliche Klage wegen einer Menschenrechtsverletzung dies genau begründen. Werden bereits vor nationalen Gerichten keine konkreten und substanziellen Argumente vorgebracht, warum das verweigerte Tortenbacken gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstößt, ist eine anschließende Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Mensch ...

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