Kostenerstattung für Arbeitsassistenz auch im Rentenalter
Leipzig (jur). Gehen schwerbehinderte Menschen auch im Rentenalter einer Erwerbstätigkeit nach, können sie weiterhin Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine notwendige Arbeitsassistenz haben. Voraussetzung hierfür sei, dass für den schwerbehinderten Menschen tatsächlich auch Arbeitsassistenzleistungen erbracht wurden und er im Rentenalter noch einer Erwerbstätigkeit nachgeht, „die geeignet ist, dem Aufbau beziehungsweise der Sicherung einer wirtschaftlichen Lebensgrundlage zu dienen ...
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