Kostenerstattung für Arbeitsassistenz auch im Rentenalter

Leipzig (jur). Gehen schwerbehinderte Menschen auch im Rentenalter einer Erwerbstätigkeit nach, können sie weiterhin Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine notwendige Arbeitsassistenz haben. Voraussetzung hierfür sei, dass für den schwerbehinderten Menschen tatsächlich auch Arbeitsassistenzleistungen erbracht wurden und er im Rentenalter noch einer Erwerbstätigkeit nachgeht, „die geeignet ist, dem Aufbau beziehungsweise der Sicherung einer wirtschaftlichen Lebensgrundlage zu dienen ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/33jLBJB
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt