Krankenkasse muss Lebertransplantationen trotz Datenfälschung zahlen

Celle (jur). Krankenkassen müssen auch notwendige Organtransplantationen bezahlen, die aufgrund von manipulierten Patientendaten erfolgt sind. Selbst wenn ein Arzt Patientendaten so verändert, dass die Kranken auf der Warteliste bei der Organverteilungsstelle „Eurotransplant“ nach oben rutschen, darf die Krankenkasse solch ein Verhalten nicht mit Rückforderungen der Behandlungskosten „ahnden“, entschied das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in einem am Montag, 31. Januar ...

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