Lückenloser Pflegeversicherungsschutz muss gesichert sein

Stuttgart (jur). Bevor Versicherte den Vertrag einer privaten Pflegepflichtversicherung widerrufen können, muss nahtloser Versicherungsschutz bei einer anderen Anschlussversicherung vorhanden sein. Denn der Gesetzgeber hat sowohl für gesetzlich als auch privat Versicherte einen lückenlosen Versicherungsschutz vorgesehen, entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in einem am Freitag, 28. Januar 2022, bekanntgegebenen Urteil (Az.: L 4 P 180/19). Dass dabei wegen des Widerrufs e ...

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