Paritätsgesetz in Thüringen bleibt nichtig

Karlsruhe (jur). Parteien dürfen auf ihren Landeslisten zur Thüringer Landtagswahl weiterhin Frauen und Männer in unterschiedlicher Zahl aufstellen. Mit einem am Dienstag, 18. Januar 2021, veröffentlichten Beschluss wies das Bundesverfassungsgericht eine hiergegen gerichtete Beschwerde wegen einer unzureichenden Begründung als unzulässig zurück (Az.: 2 BvR 14780/20). Die Karlsruher Richter bestätigten damit eine Entscheidung des Thüringischen Verfassungsgerichtshofs, der das „Parität ...

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