Präventives Verbot von Corona-„Spaziergängen“ gekippt
Stuttgart (jur). Corona-„Spaziergänge“ dürfen wegen einer fehlenden Anmeldung der Versammlung nicht pauschal verboten werden. Die fehlende Anmeldung stelle noch keine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit dar und sei mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben der Versammlungsfreiheit wohl nicht zu vereinbaren, entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem am Freitag, 14. Januar 2022, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 1 K 80/22). Konkret ging es um eine Allgemeinverfügun ...
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