Psychische Krankheit wegen Mobbings ist keine Berufskrankheit

München (jur). Eine psychische Erkrankung wegen regelmäßigen Mobbings am Arbeitsplatz ist keine anzuerkennende Berufskrankheit. Da bislang nicht nachgewiesen ist, dass eine bestimmte Berufsgruppe Mobbing häufiger ausgesetzt ist und psychisch erkrankt als die übrige Bevölkerung, ist die Anerkennung als Berufskrankheit nicht möglich, entschied das Bayerische Landessozialgericht (LSG) in München in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 12. Mai 2021 (Az.: L 3 U 11/20). Der Kläger wa ...

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