Verbot von Montagsspaziergängen nicht auf die Schnelle zu kippen

Koblenz (jur). Das Verbot von „Montagsspaziergängen“ kann im Eilverfahren nicht gekippt werden. Denn ob solche, gegen Corona-Auflagen stattfindenden Versammlungen, rechtswidrig sind, ist wegen der komplizierten rechtlichen Fragen nur im Hauptsacheverfahren zu klären, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem am Montag, 10. Januar 2022, veröffentlichten Beschluss zum Verbot von „Montagsspaziergängen“ im Landkreis Südliche Weinstraße (Az.: 7 B 100 ...

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