Versicherungen müssen nicht für Covid-19-Schließungen aufkommen
Karlsruhe (jur). Betriebsschließungsversicherungen müssen meist nicht für Betriebsschließungen im Zuge der Covid-19-Pandemie aufkommen. Diese ist von den üblichen Versicherungsbedingungen nicht erfasst, urteilte am Mittwoch, 26. Januar 2022, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: IV ZR 144/21). COVID-19 sei nicht unter den dort aufgezählten Erkrankungen. Die Vertragsbedingungen für Betriebsschließungsversicherungen enthalten in der Regel eine Liste bestimmter Erkrankungen oder E ...
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