Verwaltungsgericht Hamburg stoppt Maskenverweigerer-Demo

Hamburg (jur). Städte dürfen Großdemonstrationen verbieten, wenn „mit hinreichender Wahrscheinlichkeit“ Verstöße gegen Auflagen wie Abstands- und Maskenpflicht zu erwarten sind. Das hat das Verwaltungsgericht Hamburg in einem Beschluss vom Freitag, 14. Januar 2022, bekanntgegebenen Eilbeschluss betont (Az.: 17 E 151/22). Es bestätigte damit das Verbot der Hansestadt eines Aufzugs gegen die Coronamaßnahmen am Samstag, 15. Januar 2022. Unter dem Titel „Das Maß ist voll – Hände we ...

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