VGH München nimmt Bekleidungsgeschäfte von 2G-Regelung aus

München (jur). Bekleidungsgeschäfte dienen der „Deckung des täglichen Bedarfs“ und fallen daher nicht unter die derzeitige 2G-Regelung. Das hat am 29. Dezember 2021 der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München auf Antrag einer bundesweiten Textil-Kette entschieden (Az.: 20 NE 21.3037). Bundesweit wenden sich mehrere Einzelhändler und Handelsketten gegen die 2G-Regelung im Einzelhandel. Danach dürfen nur Geimpfte und Genesene sowie Kinder unter 14 Jahren die Läden besuchen. ...

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