Vor Teilen eines Facebook-Beitrags bitte erst lesen

Karlsruhe (jur). Bevor Facebook-Nutzer einen fremden ungelesenen Beitrag „teilen“ und damit auf ihrem eigenen Facebook-Profil veröffentlichen, dürfen sie zum Lesen des Textes aufgefordert werden. Solch eine Lese-Aufforderung stellt weder eine Bevormundung noch eine Abschreckung der Facebook-Mitglieder dar, entschied das Landgericht Karlsruhe mit Beschluss vom Donnerstag, 20. Januar 2022 (Az.: 13 O 3/22 KfH). Damit muss ein Betreiber eines politischen Blogs es hinnehmen, dass Facebook sein ...

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