Wohnsitzloser kann für Camping im Zelt Heizkostenbeihilfe erhalten

Freiburg (jur). Wohnungslose Hartz-IV-Bezieher müssen in ihrem Zelt nicht frieren. Übernachten sie in den Wintermonaten in ihrem Zelt, können sie vom Jobcenter zur Deckung ihres existenziellen Heizbedarfs eine Heizkostenbeihilfe beanspruchen, entschied das Sozialgericht Freiburg in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 13. Januar 2022 (Az.: S 9 AS 84/22 ER). Das Gericht gab damit dem Antrag eines wohnsitzlosen Mannes auf vorläufige Leistungen der Heizkostenbeihilfe in Höhe von mon ...

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