Zinsen auf EU-rechtswidrig gezahlte Steuern

Köln (jur). Erweist sich eine erhobene Steuer als EU-rechtswidrig, so muss die Steuerverwaltung die Rückzahlung mit sechs Prozent verzinsen. Das hat das Finanzgericht (FG) Köln in einem am Dienstag, 25. Januar 2022, veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: 2 K 1544/20). Der Streit ist bereits beim Bundesfinanzhof anhängig. Geklagt hatte ein Unternehmen aus Österreich. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, hatte es beim Bundeszentralamt für Steuern in Bonn für mehrere Jahre eine Freis ...

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