Zwischenlager von radioaktivem Müll in Gewerbegebiet verboten
Leipzig (jur). Ein Zwischenlager für radioaktive Abfälle aus kerntechnischen Anlagen hat in einem Gewerbegebiet nichts zu suchen. Eine entsprechende Nutzungsänderung für ein Lagergebäude ist dort „bauplanungsrechtlich unzulässig“ und verletzt das „Strahlenminimierungsgebot“, urteilte am Dienstag, 25. Januar 2022, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 4 C 2.20). Geklagt hatte ein internationales Logistikunternehmen, welches sich auf den Transport radioaktiver Stoffe spezial ...
from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/3g0Lvt6
Anwalt SB
from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/3g0Lvt6
Anwalt SB
Comments
Post a Comment