Besuch von Sonnenstudios in NRW ohne 2G-Plus-Regel möglich

Münster (jur). Die Nutzung einer Sonnenbank in einem Sonnenstudio führt bei Kunden nicht temperaturbedingt zu einer erhöhten Atemfrequenz. Die in Nordrhein-Westfalen geltende 2G-Plus-Regelung für den Besuch von Sonnenstudios ist zur Eindämmung der Pandemie nicht erforderlich, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in zwei Beschlüssen vom Donnerstag, 3. Februar 2022 (Az.: 13 B 2002/21.NE und 13 B 24/22.NE). Die Münsteraner Richter setzten damit eine entsprechende Vo ...

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