Jedes Gericht muss ohne Angst vor Strafen den EuGH anrufen können

Luxemburg (jur). Richterinnen und Richter müssen ohne Angst vor einem Disziplinarverfahren oder -strafen prüfen können, ob Vorschriften eines EU-Mitgliedstaates mit EU-Recht im Einklang stehen. Hat ein Verfassungsgericht im Streit stehende Vorschriften für verfassungsgemäß erklärt und dem nationalen Gericht die Befugnis zur Prüfung des EU-Rechts und zum Recht auf Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) verwehrt, verstößt dies gegen den Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts, u ...

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