Kaufverpflichtung vor September 2015 reicht für Schadenersatz von VW

Karlsruhe (jur). Dieselfahrer können auch dann Anspruch auf Schadenersatz gegen die Volkswagen AG haben, wenn sie das Auto zwar erst nach Bekanntwerden der Abgasmanipulationen gekauft, sich aber schon vorher zu dem Kauf verpflichtet haben. Denn „ein Schaden kann auch in einer auf dem sittenwidrigen Verhalten beruhenden Belastung mit einer ungewollten Verpflichtung liegen“, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Montag, 7. Februar 2022, veröffentlichten Urteil entschied (A ...

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