Kein Elterngeldnachteil wegen Kettenbefristungen

Celle (jur). Erhalten Frauen bei häufig befristeten Engagements wegen ihrer Schwangerschaft keine neue Beschäftigung mehr, darf die Zeit ohne neuen Job nicht zu einer Minderung des Elterngeldes führen. Kann die Frau schwangerschaftsbedingt aus Arbeitsschutzgründen nicht weiter arbeiten, muss das Elterngeld dann nach den Einkünften der letzten zwölf Arbeitsmonate berechnet werden, entschied das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in Celle in einem am Montag, 14. Februar 2022, bek ...

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