Kein Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung gegen Behörden
Karlsruhe (jur). Maskenpflicht und Coronatests in einer Grundschule können nicht zu gerichtlichen Maßnahmen gegen die Schulbehörden wegen Kindeswohlgefährdung führen. Nach den gesetzlichen Bestimmungen dürfen Familiengerichte im Kinderschutzverfahren wegen Kindeswohlgefährdung zwar auch Maßnahmen gegen „Dritte“ anordnen, dazu gehören aber nicht der Staat und seine Institutionen, stellte das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag, 24. Februar 2022, veröffentlichten Beschlus ...
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