Kein Zuschlag zur Grundsicherung wegen teurer öffentlicher Toiletten

Essen (jur). Teure öffentliche Toiletten rechtfertigen keine zusätzlichen Grundsicherungsleistungen. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen in Essen in einem am Dienstag, 1. Februar 2022, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag entschieden (Az.: L 20 SO 174/21). Der Kläger ist Rentner in Essen und bezieht von der Stadt aufstockende Grundsicherungsleistungen. Er macht geltend, dass er dreimal täglich eine öffentliche Toilette aufsucht. Die Kosten lägen jeweils bei zwei Euro. ...

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Anwalt SB

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