Keine neue Wahlauszählung wegen nur einer Stimme
Karlsruhe (jur). Nur weil bei einer Wahlauszählung eine einzige Stimme möglicherweise nicht mitgezählt wurde, muss in der Regel der betreffende Stimmbezirk nicht neu ausgezählt werden. Mit einem am Mittwoch, 9. Februar 2022, veröffentlichten Beschluss wies das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Beschwerde einer Wählerin aus dem bayerischen Wahlkreis Amberg ab (Az.: 2 BvC 17/18). Damit bestätigten die Karlsruher Richter die entsprechenden Regelungen des Wahlprüfungsgesetzes. Die B ...
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