Keine „taggenaue“ Schmerzensgeldberechnung nach Verkehrsunfall

Karlsruhe (jur). Schmerzensgeld wegen eines erlittenen Verkehrsunfalls darf nicht „taggenau“ nach Tagessätzen berechnet werden. Für die Bemessung des Schmerzensgeldes ist vielmehr das Gesamtbild der Schädigungen maßgeblich, inklusive Art und Grad des individuellen Leids und den Einschränkungen der zukünftigen individuellen Lebensführung, urteilte am Dienstag, 15. Februar 2022, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: VI ZR 937/20). Im konkreten Fall ging es um die Schmerzensgel ...

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