Kündigungsschutz für Fahrradkurier als Wahlvorstand für Betriebsrat
Berlin (jur). Ein Fahrradlieferdienst kann einen Kurierfahrer und Mitglied eines Wahlvorstandes für eine Betriebsratswahl regelmäßig nicht kündigen. Auch wenn dem Beschäftigten die Teilnahme an einem illegalen Streik vorgeworfen wird und ihm deshalb fristlos, aber noch nicht rechtskräftig gekündigt wurde, steht dem Kurierfahrer als Mitglied des Wahlvorstands der gesetzliche Sonderkündigungsschutz zu, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg in einem am Montag, 7. Febru ...
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