Lehrkräfte zur Aufsicht bei Coronatests verpflichtet

Trier (jur). Lehrer müssen ihre Schülerinnen und Schüler bei Corona-Schnelltests beaufsichtigen. Jedenfalls das Land Rheinland-Pfalz durfte die Lehrkräfte hierzu verpflichten, wie das Verwaltungsgericht Trier in einem am Mittwoch, 16. Februar 2022, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 7 K 3107/21.TR). Die Testaufsicht sei „eine amtsangemessene Aufgabe“. Der Kläger ist Beamter auf Lebenszeit und unterrichtet an einem Gymnasium in Rheinland-Pfalz. Im Zuge der Corona-Pandemie hatte das Land für ...

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