Ohne ernsthafte Bewerbungsbemühungen kein Wohngeld

Berlin (jur). Bevor Menschen Wohngeld bewilligt wird, kann von ihnen die Aufnahme einer zumutbaren Beschäftigung verlangt werden. Unterlässt ein erwerbsfähiger Antragsteller ernsthafte Bewerbungsbemühungen, ist der Wunsch nach Wohngeld als unangemessen und sozialwidrig anzusehen, entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Donnerstag, 17. Februar 2022, bekanntgegebenen Urteil (Az.: VG 21 K 170/20). Damit hat das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg zu Recht den Wohngeldantrag eines gele ...

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