Recht des „Verweilens“ auf Nachbargrundstück muss festgelegt sein
Karlsruhe (jur). Das Geh- und Fahrrecht für ein benachbartes Grundstück beinhaltet nicht auch automatisch das Recht auf ein dortiges „Verweilen“. Soll auch das Verweilen und das Hin- und Hergehen auf dem Nachbargrundstück als sogenannte Grunddienstbarkeit festgeschrieben werden, muss dies zumindest schlagwortartig auch im Grundbuch eingetragen sein, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch, 9. Februar 2022, veröffentlichten Urteil (Az.: V ZR 44/21). Konkre ...
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