„Restschadensersatz“ für abgasmanipulierte Diesel-Neuwagen
Karlsruhe (jur). Neuwagenkäufer eines vom Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkws können auch nach Ablauf der üblichen dreijährigen Verjährungsfrist noch einen sogenannten Restschadensersatz geltend machen. Betroffene Käufer können sich dabei lediglich Verfahrens- und Anwaltskosten nicht ersetzen und müssen sich ebenso wie bei „normalen“ Schadenersatzklagen, bei denen die dreijährige Verjährungsfrist greift, die bisherige Nutzung anrechnen lassen, urteilte am Montag, 21. Februar 2022, ...
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