Sackgassen-Anwohner muss Mülltonne 180 Meter transportieren

Schleswig (jur). Anwohner einer Sackgasse können dazu verpflichtet sein, ihre Mülltonne für die Müllabfuhr zu einem in 180 Meter Entfernung eingerichteten Sammelplatz zu bringen. Denn besteht für das Müllfahrzeug in der Sackgasse keine Wendemöglichkeit, ist nach Einschätzung der Gesetzlichen Unfallversicherung ein Rückwärtsfahren von höchstens 150 Meter für den Fahrer zumutbar, entschied das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) in einem am Freitag, 11. Februar 2022, i ...

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