Schüler müssen kaltes Klassenzimmer wegen Lüftens hinnehmen
Münster (jur). Schülerinnen und Schüler müssen häufiges Lüften in ihren Klassenzimmern zur Verringerung des Corona-Ansteckungsrisikos und damit einhergehende kalte Temperaturen hinnehmen. Bestehende Unfallverhütungsvorschriften führen nicht zu einem Anspruch gegen den Unfallversicherungsträger oder den Schulträger auf Anschaffung von Luftfiltern verlangen, welche ein Lüften über die Fenster verzichtbar machen, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in zwei am ...
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