Schüler müssen kaltes Klassenzimmer wegen Lüftens hinnehmen

Münster (jur). Schülerinnen und Schüler müssen häufiges Lüften in ihren Klassenzimmern zur Verringerung des Corona-Ansteckungsrisikos und damit einhergehende kalte Temperaturen hinnehmen. Bestehende Unfallverhütungsvorschriften führen nicht zu einem Anspruch gegen den Unfallversicherungsträger oder den Schulträger auf Anschaffung von Luftfiltern verlangen, welche ein Lüften über die Fenster verzichtbar machen, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in zwei am ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/IDR4z7f
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Widerruf von Subventionen ist fristgebunden

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

Keine Notarhaftung für 30 Jahre alten Ehevertrag