Sozialhilfe muss nach wahnhafter Hausratentsorgung helfen
Kassel (jur). Entsorgt eine psychisch kranke Frau im Wahn ihre funktionsfähigen Möbel und ihren Hausrat auf der Straße, muss die Sozialhilfe mit einer Finanzspritze für eine Ersatzbeschaffung einspringen. Denn geht die Möbelentsorgung nicht auf einen Verschleiß, sondern auf einen wahnhaften Krankheitsschub zurück, stellt dies nach dem Willen des Gesetzgebers einen außergewöhnlichen Umstand dar, der eine erneute „Wohnungserstausstattung“ begründet, urteilte am Mittwoch, 16. Februar ...
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