Täglich mindestens zwei Stunden frische Luft für Rinder
Münster (jur). Rinder müssen zumindest im Sommer auch mal unter freiem Himmel frische Luft schnuppern können. Dass ein Landwirt Rinder ganzjährig allein in der sogenannten Anbindehaltung im Stall unterbringt, stellt keine artgerechte Tierhaltung dar und genügt nicht den allgemeinen Anforderungen des Tierschutzgesetzes, entschied das Verwaltungsgericht Münster in einem am Montag, 8. Februar 2022, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 4 K 2151/19). Der klagende Landwirt aus dem Kreis Borken hatte s ...
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