Über zehn Jahre Psychiatrie-Unterbringung erfordert gute Begründung
Karlsruhe (jur). Je länger eine Unterbringung eines psychisch kranken Straftäters im Maßregelvollzug dauert, desto genauer müssen Gerichte die Beschränkung des Freiheitsgrundrechts begründen. Dies gilt insbesondere nach Ablauf einer zehnjährigen Unterbringung in der Psychiatrie, da dann nach Auffassung des Gesetzgebers regelmäßig nicht mehr von einer Gefährlichkeit der Untergebrachten auszugehen ist, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Freitag, 4. Februar 20 ...
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