Unfallversicherungsschutz für Klettern zum Mädchenzimmer

Stuttgart (jur). Auch eine „blödsinnige“ Kletteraktion eines Auszubildenden auf dem Dach einer Jugendherberge mit dem Ziel „Mädchenzimmer“, kann unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Dies gilt zumindest dann, wenn der Sturz Folge einer „altersbedingten Unreife“ und die mehrtägige Fahrt in die Jugendherberge Teil einer von der Bundesagentur für Arbeit (BA) geförderten Ausbildungsmaßnahme ist, entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in ei ...

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