VG Osnabrück: Verkürzter Genesenenstatus verfassungswidrig
Osnabrück (jur). Die Verkürzung des Genesenenstatus nach einer Corona-Infektion von sechs Monaten auf 90 Tage ist nach Überzeugung des Verwaltungsgerichts (VG) Osnabrück verfassungswidrig. Mit Beschluss vom Freitag, 4. Februar 2022, verpflichtete das Gericht den Landkreis Osnabrück, einem Kreisbewohner einen Genesenennachweis für sechs Monate auszustellen (Az.: 3 B 4/22). Der Landkreis kann dies noch beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg anfechten. Der Genesenenstatu ...
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