Visum gegen Erklärung zur Übernahme von Lebenshaltungskosten

Hamburg (jur). Unterschreibt ein Vater für die Visumerteilung seines behinderten ausländischen Kindes eine Erklärung zur Übernahme der Lebenshaltungs- und Unterbringungskosten, ist dies auch verbindlich. Dass es sich dabei um Kosten handelt, die sonst von der Sozialhilfe übernommen werden - wie hier die Unterbringung ine iner Wonngruppe für behinderte Menschen und für den Besuch einer Tagesförderstätte - spielt keine Rolle, entschied das Verwaltungsgericht Hamburg in einem aktuell verö ...

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