Zwischenstopp in der EU führt nicht zu Fluggastentschädigung

Luxemburg (jur). Flugpassagiere können bei Verspätungen nur dann eine Fluggastentschädigung nach EU-Recht bekommen, wenn der Abflug- oder der Zielflughafen in der EU liegen. Das hat am Donnerstag, 24. Februar 2022, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg klargestellt (Az.: C-451/20). Dass es sich um eine europäische Fluglinie handelt und die Verbindung über deren Drehkreuz in der EU führt, reicht danach nicht aus. Der Kläger war von der Republik Moldau nach Bangkok geflogen. Die ...

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