Auch Audi-Käufer mussten im November 2015 von Abgastäuschung wissen

Karlsruhe. Der „Strategiewechsel“ von Volkswagen im Dieselskandal vom September 2015 gilt für alle Marken des Volkswagen Konzerns. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil zu einem Audi am Mittwoch, 9. März 2022 (Az.: III ZR 205/20) entschieden. Die Richter in Karlsruhe bekräftigten zugleich, dass es sich bei dem sogenannten Thermofenster, das mit dem Software-Updates aufgespielt wurde, nicht um eine sittenwidrige Täuschung handelt. Am 17. November 2015 erwarb der Kläger ei ...

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